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BERLINER ZEITUNG
FLUCHTSICHER NACH BAYERN
Wer an offener TBC erkrankt ist, sich aber nicht behandeln lässt, kann schnell ein Fall für die Polizei werden. So wie ein 17-Jähriger, der zu Terminen beim Gesundheitsamt Lichtenberg nicht erschien. Das Amt erwirkte einen Gerichtsbeschluss gegen ihn, um ihn zwecks “Gefahrenabwehr” in ein Krankenhaus nach Bayern zu bringen, das eine fluchtsichere Isolierstation hat, und bat die Polizei um Amtshilfe.
Ein Funkwagen des Abschnitts 62 wurde am 20. Mai um 20 Uhr nach Marzahn beordert, um den Jugendlichen festzunehmen. Die Polizisten klingelten an der Tür der russischen Familie. Die Frau, die öffnete, verstand kein Deutsch. Mehrmals fragten die Beamten, wo der 17-jährige Kranke sei. Der fünfjährige Sohn der Frau dolmetsche, so gut es ging. Schließlich rief die Frau per Telefon eine deutsch sprechende Bekannte an. Diese telefonierte dann mit dem 17-Jährigen und sagte, er würde bald kommen.
In der Zwischenzeit riefen die Polizisten die Krankentransportfirma an, die auf dem Fax des Gesundheitsamtes genannt wurde. Die erklärte aber, dass sie für eine Fahrt in ein anderes Bundesland nicht zuständig sei. Ein anderes Unternehmen hatte keinen Wagen frei.
Um 22.10 Uhr tauchte der Gesuchte in der Wohnung auf. Aber einen Krankenwagen hatten die Polizisten noch nicht. Sie fragten in ihrer Wache nach, was sie jetzt tun sollten. Die Wache überredete die zuerst angerufene Transportfirma, den Kranken, wenn auch nicht nach Bayern, so zumindest ins nächste Krankenhaus zu fahren. Um 23 Uhr kam ein Mitarbeiter der Firma im Vollschutzanzug. Dem Kranken wurde ein Mundschutz angelegt und Polizisten begleiteten ihn ins Unfallkrankenhaus Berlin (UKB) in Marzahn. In der Notaufnahme erfuhren sie, dass das Haus keine Isolierstation hat. Der Arzt rief mehrere Kliniken an - vergebens.
Der Arzt riet den Polizisten, sich an den Amtsarzt zu wenden. Das Revier erreichte um 0.45 Uhr einen Arzt der Senatsgesundheitsverwaltung. Der rief wieder den UKB-Arzt an und bat ihn, noch weitere Krankenhäuser anzurufen. Schließlich fand er einen Platz in einer Isolierstation im Behring-Krankenhaus in Zehlendorf. Um 2.10 Uhr traf der Krankenwagen dort ein, gefolgt von den beiden Polizisten.
Erledigt war der Fall für sie aber nicht. Sie mussten zur Desinfektion zur Hauptfeuerwache fahren. Dort gaben die Polizisten ihre Uniformen in eine Desinfektions-Waschmaschine, auch ihre Pistolen wurden mit Desinfektionsmittel besprüht. Allerdings waren die Uniformen, als sie wieder trocken waren, viel zu klein. Das Desinfektionsmittel hatte außerdem die Pistolen unbrauchbar gemacht. Gegen 8 Uhr meldeten sich die beiden Beamten auf ihrem Abschnitt zurück. Sie trugen blaue Trainingsanzüge der Jugendfeuerwehr. Noch am gleichen Tag wurde der Jugendliche nach Bayern gebracht - von dem Transportunternehmen, das zunächst nicht wollte. (kop.)
Andreas Kopietz
"Kein Rechtsanspruch auf Piratenüberfälle
André Mielke
Wer einst mit Schild und Schwert ins Heilige Land aufbrach, konnte in der Regel keine Regressansprüche geltend machen, falls der königliche Reiseveranstalter es sich unterwegs anders überlegte: “Ach nö, Jerusalem ist zu anstrengend. Wir reiten nur bis Erkner.” Die Kreuzfahrer von heute dagegen können durchaus Fahrgeld zurückverlangen, wenn ihre Reederei plötzlich die Route ändert: Das Münchner Amtsgericht hat einem Ehepaar 25 Prozent der Reisekosten zugesprochen, nachdem ihr Dampfer ostafrikanische Häfen nicht angelaufen hatte, um Begegnungen mit Seeräubern zu vermeiden. Daraus entstand ein Reisemangel: Ein Piratenüberfall wäre eine willkommene Auflockerung des öden Bordalltags gewesen. Endlich wären auch jüngere Männer an Bord gekommen. Zudem hätte jemand die nervende Trutsche aus Wuppertal vom Nebentisch entfernt, die tagelang lauthals von ihrem hochbegabten Enkel erzählte. Leider gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Überfälle, zum Beispiel bei der im März 2011 startenden “Musikantenstadl-Kreuzfahrt” im Persischen Golf. Diese Gewässer gelten als sicher. Das heißt, niemand sollte sich darauf verlassen, notfalls durch Piraten aus der Gewalt von Andy Borg, den Zellberg Buam, dem Alpentrio Tirol, G. G. Andersen sowie Waltraud & Mariechen befreit zu werden. Und selbst wenn es dort Freibeuter gäbe: Auch diese Menschen sind nicht frei von Furcht."
ckck:
Up There, a film about the dying art of sign painting.




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